Im Hinblick auf die hohe kulturelle, wissenschaftliche und künstlerische Tradition Österreichs und in Anbetracht der Tatsache, dass eine durch das Wachstum der Wirtschaft garantierte soziale Aufwärtsentwicklung nur durch einen hohen Bildungsstand erreicht werden kann, und in der Erwägung, dass viele begabte junge Menschen die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten nicht nützen können, wird anlässlich des 70. Geburtstages von Ing. Julius Raab, der in den acht Jahren seiner Kanzlerschaft die Grundlagen für die Freiheit und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit Österreichs und den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung geschaffen hat, ein Stiftungsfonds zur Gewährung von Stipendien für die berufliche Aus- und Weiterbildung begabter, junger Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf die Partei- und Religionszugehörigkeit errichtet.
Inlandsstipendium
Fördert Studentinnen und Studenten von wirtschaftsorientierten Studienrichtungen an Universitäten oder Hochschulen sowie Schülerinnen und Schüler von allgemein höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen ab der 12. Schulstufe bei AHS, Höhere Lehranstalten 13. Schulstufe.
Lehrlingspreis
Richtlinien für die Beurteilung und
Vergabe von Lehrlingspreisen
des Stipendienfonds-Julius-Raab
Der Stipendienfonds-Julius-Raab vergibt jährlich im November/Dezember im Rahmen der Verleihungen von Stipendien an Lehrlinge mit hervorragenden Ausbildungsergebnissen die Lehrlingspreise in Form einer eigenen Urkunde und eines finanziellen Preises.
Die Gewährung von Lehrlingspreisen erfolgt aufgrund der erbrachten Leistungen ohne Berücksichtigung von Partei- oder Religionszugehörigkeit.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Lehrlingspreises besteht nicht!
Auslandsstipendium
Zur Förderung der internationalen Konkurrenzfähigkeit Österreichs ist das Auslandsstipendium des Stipendienfonds für Studienaufenthalte österreichischer Studentinnen und Studenten sowie Jungakademikerinnen und Jungakademiker vorgesehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die im Rahmen des Stipendienfonds zu vergebenden Stipendien und Lehrlingspreise kein Rechtsanspruch besteht.